Wissenswertes

Winterreifenpflicht

Die gesetzliche Winterreifenpflicht in Österreich gilt vom 1. November bis 15. April. Bereits bei Fahrbahntemperaturen unter 7 Grad sind die Winterreifen ihren sommerlichen Kollegen deutlich überlegen. Die Bodenhaftung ist von der Temperatur der Lauffläche und ihrer Härte abhängig. Unter sieben Grad beginnen die Moleküle zu verhärten und einzufrieren. Durch einen größeren Anteil an Naturkautschuk bleiben Winterreifen auch bei Kälte elastisch und erzielen einen höheren Grip.

Mindestprofiltiefe

Die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen beträgt 4 mm und bei Sommerreifen 1,6 mm.

Reifenalter

Reifen können altern: Je älter der Reifen, desto härter wird die Lauffläche und dadurch verschlechtert sich die Bodenhaftung. Vor allem bei nasser Fahrbahn verschlechtern sich die Fahreigenschaften sehr stark. Wir empfehlen einen Winterreifen nicht länger als 3 Saisonen und einen Sommerreifen nicht länger als 4 Saisonen zu fahren.

Um das Alter der Reifen festzustellen, muss man nur die Geheimsprache der Reifen beherrschen: An der Seitenwand des Reifen verrät eine Zahl das Alter. 2610 bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 26. Woche des Jahres 2010 produziert wurde.

Vorsicht: Neue Reifen haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung – besonders auf nasser Fahrbahn. Vertrauen Sie deshalb erst nach etwa 300 km den Hafteigenschaften der neuen Pneus.

Was heißt z.B. 195/65R15 T ?

195 = Breite des Reifens in mm
65 = Höhe des Reifens in % der Reifenbreite
R = Radial, hat mit dem Aufbau des Reifens zu tun
15 = Durchmesser in Zoll
T = Geschwindigkeitsindex (T = bis 190 km/h)